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Schülerinnen und Schüler mit schweren und mehrfachen Behinderungen sind in allen Lebensbereichen auf umfassende Unterstützung angewiesen. Für die schulische Bildung ergibt sich daraus die Notwendigkeit der Kooperation verschiedener Berufsgruppen (z.B. Pädagogen, Therapeuten, Pflegekräften). Dennoch wurde bislang nicht umfassend untersucht, wie sich die interprofessionelle Zusammenarbeit in diesem Arbeitsfeld gestaltet. Die übergeordnete Fragestellung der vorliegenden Arbeit, lässt sich - abgeleitet aus der psychologischen und (sonder-)pädagogischen Literatur zur Teamarbeit - in die Untersuchungsschwerpunkte Planung und Konzeption der Kooperation, Unterschiede zwischen den Berufsgruppen und die konkrete Zusammenarbeit gliedern. Die konkreten Fragestellungen in diesen Schwerpunkten werden durch verschiedene methodische Zugänge bearbeitet. Da die Untersuchung an das Forschungsprojekt BiSB (Bildungsrealität von Kindern und Jugendlichen mit schweren und mehrfachen Behinderungen) der Pädagogischen Hochschule Heidelberg angegliedert ist, kann dabei auf die umfangreichen Methoden des Projekts zurückgegriffen werden: Zum einen auf eine flächendeckende, mehrperspektivische Fragebogenerhebung in Baden-Württemberg, zum anderen auf sechs videobasierte, einwöchige Einzelfallstudien sowie auf das Teamklima-Inventar (TKI). Die Ergebnisse der Fragebogenerhebung zeigen u.a., dass interprofessionelle Teamarbeit nicht an allen Schulen konzeptionell verankert ist und dass Teamsitzungen nur bei ca. einem Drittel der untersuchten Schulen regelmäßig wöchentlich stattfinden. Außerdem wird deutlich, dass sich die Berufsgruppen - wie erwartet - hinsichtlich ihrer Voraussetzungen, ihrer Kenntnisse und Einstellungen voneinander unterscheiden. Die Untersuchung der konkreten Zusammenarbeit durch die Befragung (also durch Einschätzungen) und durch Videoanalysen zeigt, dass die Aufgabenverteilung und der Kompetenztransfer in den verschiedenen Teams sehr unterschiedlich geregelt sind und dass es hinsichtlich der Nutzung der Personalressourcen Qualifikations- und Verbesserungsbedarf gibt. Abschließend werden Implikationen für die Teammitglieder, die Schulleitungen und die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften abgeleitet.
Die Dissertation befasst sich mit der (psycho-)sozialen Situation älterer geistig behinderter Menschen in Wohnheimen, die schon das Rentenalter erreicht haben. Aufgrund der demographischen Entwicklung, die in den fortgeschrittenen Industriegesellschaften des Westens eindeutig in Richtung einer z. T. dramatischen Zunahme älterer und alter Populationen geht, ist schon von einem möglichen „Zusammenbruch des Generationenvertrags“ die Rede, weil die wachsenden Kosten für Renten, Pflegebedürftigkeit etc. schon in wenigen Jahrzehnten nicht mehr finanziert werden könnten. Deshalb wird auch immer öfter und immer lauter öffentlich über angebliche Notwendigkeiten geredet, das „soziale Netz zu beschneiden“, soziale Leistungen zu kürzen etc; die Mitte der 90er Jahre eingeführte Pflegeversicherung steht unter dem ständigen Zwang der „Kostendeckelung“ und des „Kostenvorbehalts“. Überall wird gespart, „Rationalisierungsreserven“ werden ausgelotet und „Professionelle“, soweit möglich, durch „Ehrenamtliche“ ersetzt. Die Arbeit weist einen theoretischen und einen empirischen Teil auf. Der theoretische Teil umfasst die Kapitel 2 und 3. Das Kapitel 2 befasst sich zunächst mit den gesellschaftlichen Entwicklungen in den fortgeschrittenen westlichen Ländern unter dem Stichwort „Von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft“ (2.1). 2.2 fasst unter „Individualisierung und der Wandel der Industriegesellschaft“ die Tendenzen zusammen, die unter Stichworten wie „Risikogesellschaft“, „Ende der >alten Moderne<“ etc. u. a. von Ulrich Beck in sozialwissenschaftlichen Theorien verarbeitet wurden (2.2.1). Ferner werden die Akzentverschiebungen in den (post-)modernen Gesellschaften am Wandel des Altersbildes erläutert, wo teilweise die „Neuen Alten“ gegen die „Alten Alten“ ausgespielt werden – und wo sich die Frage aufdrängt, ob die Fraktionierungen in der Altersgruppe der RentnerInnen nicht auch ein Auseinanderdriften der Sozialstruktur widerspiegeln (2.2.2). In 2.3 geht es darum, ob individuelle Eigenvorsorge (was heute auch oft als „Eigenverantwortung“ bezeichnet wird) und das Prinzip der Subsidiarität tatsächlich die sozialstaatliche Daseinsfürsorge funktional äquivalent ersetzen können, wie besonders von neoliberaler Seite immer wieder suggeriert wird. Kapitel 3 beschäftigt sich mit dem Thema Alter und Behinderung. 3.1 befasst sich speziell mit der psychosozialen Situation älterer Behinderter unter den Bedingungen der „Krise des Sozialstaates“. Dann geht es um die Frage, wie unter dem Diktat knapper öffentlicher Gelder die Lebensqualität älterer behinderter Menschen so gut wie möglich aufrecht erhalten werden kann (3.2) und stellt unter diesem Gesichtspunkt einen psychologischen Forschungsansatz dar, der auch als die „ökologische Psychologie des Alterns“ bezeichnet wird (3.2.1) und mit dem die Bedingungen erforscht werden sollen, unter denen gleichsam die „Quadratur des Kreises“ gelingen könnte, trotz der Sparzwänge die Lebensqualität (behinderter) alter Menschen zu erhalten oder sogar zu steigern. 3.3 enthält eine kurz gehaltene, sozialphilosophische Erörterung zur Frage, welche Grundrechte ein Behinderter bzw. Pflegebedürftiger denn nun eigentlich hat, und ob liberale Grundrechte ausreichen (in denen etwa ein Pflegebedürftiger als „Kunde“ eines Pflegeheims betrachtet wird) oder ob diese nicht vielmehr durch soziale Grundrechte vervollständigt werden müssen, wie sie ja etwa schon im „Sozialstaatsgebot“ des Grundgesetzes angedeutet sind. 3.5 behandelt nochmals den gesellschaftlichen Strukturwandel, diesmal unter dem besonderen Augenmerk der sozialen Folgen für ältere Behinderte im engeren Sinn. Kapitel 4 widmet sich einem internationalen Vergleich empirischer und sozialgerontologischer Befunde über geistig Behinderte im Rentenalter. Das Kapitel 5 stellt den empirischen Teil der Arbeit dar. Dort werden die Ergebnisse und Befunde einer eigenen Befragung dargestellt, die im Sommer 2001 in fünf Wohnheimen des Münsterlandes durchgeführt und für die eigens ein Fragebogen entwickelt wurde. Interviewpartner waren die Heimleitungen, das Personal und einzelne geistig Behinderte. Die Heimleitungen wurden dabei zu den Stichworten Prävention, Rehabilitation, Integration und Normalisierung in Anlehnung an das von A. Skiba entwickelte Schema befragt. 5.1 gibt eine Einführung in die Fragestellung der Untersuchung und widmet sich methodischen Fragen des qualitativen Interviews, 5.2 schildert Einzelheiten der Durchführung und 5.3 enthält die Ergebnisse der Befragung. In Kapitel 6 werden die Ergebnisse der eigenen Befragung nochmals resümiert und mit dem im theoretischen Teil Erarbeiteten verglichen. Daraus ergibt sich eine bestimmte Zustandsbeschreibung der aktuellen Situation geistig behinderter alter Menschen in Wohnheimen, die zum Schluss mit konkreten Forderungen zur Verbesserung eben dieser Situation verbunden wird.