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Etwa 40% der Kinder, die zu Beginn ihrer Schulzeit einen sonderpädagogischen Bildungsanspruch Sprache hatten und in einer Sprachheilschule (sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum Sprache - SBBZ) beschult wurden, wechseln schon im Laufe der Grundschulzeit an die Regelschulen. Die Entscheidungen bezüglich des Lernorts fallen in erster Linie auf dem Hintergrund der Schulleistungen. Kinder, die durchschnittliche Schulleistungen erzielen, wechseln trotz ihres noch vorhandenen Förderbedarfs im sprachlichen Bereich in das Regelschulsystem. Dies bestätigt den Durchgangscharakter der exklusiven Beschulung, die bei ca. 80% mit dem Ende der Grundschulzeit endet. Die Schulleistungen werden durch die Lernausgangslage, insbesondere die Vorläuferfähigkeiten für den Schriftspracherwerb, die Leistungen im Sprachgedächtnis sowie die Intelligenz beeinflusst. Die sprachlichen Fähigkeiten gewinnen zunehmend Einfluss auf das schulische Lernen und beeinflussen somit auch die kognitiven Leistungen. Die Bildungsbedürfnisse sprachbeeinträchtigter Kinder, die bis zum Ende ihrer Schulzeit einen sonderpädagogischen Bildungsanspruch behalten, sind gekennzeichnet durch besondere Einschränkungen im Bereich der Speicherfähigkeit sowie des Sprachverstehens. Während der Förderbedarf im mündlichen Sprachgebrauch in der Sekundarstufe teilweise noch im Bereich der Grammatik erkennbar ist, betrifft er vor allem die tieferliegenden Sprachverarbeitungsprozesse und macht sich in der Schriftsprache bemerkbar. Die Jugendlichen haben u.a. Probleme, neue Begrifflichkeiten und Inhalte abzuspeichern.
Sie profitieren nach eigenen Aussagen vom Verständnis der Lehrkräfte für ihre Problematik und deren Berücksichtigung im Unterricht. Dies ist dann möglich, wenn die Lehrkräfte diagnostische Kompetenzen haben, um die individuellen Schwierigkeiten zu erkennen. Besondere Aufmerksamkeit von Seiten der Lehrkräfte erfordert die Sicherung des Sprach- und Textverständnisses durch Nachfragen, Wiederholen, Visualisieren, gemeinsames Erarbeiten, zusätzliche Erklärungen u.ä.
Mit Blick auf die Rahmenbedingungen der Beschulung hat sich in der Primarstufe ein hohes Maß an Doppelbesetzung im Unterricht (Teamteaching) als unterstützend erwiesen sowie flexible Einsatzmöglichkeiten der zusätzlichen Ressourcen je nach Förderbedarf der Kinder. Für den Förderschwerpunkt Sprache sind demnach in inklusiven Settings Gruppenlösungen sinnvoll, die eine Doppelbesetzung im Unterrichtsprozess von sonderpädagogischer Lehrkraft mit Förderschwerpunkt Sprache und Regelschullehrkraft ermöglichen. So können die sprachlichen Beeinträchtigungen durch gezielten Einsatz der Lehrersprache, Visualisierungen, Wortschatzarbeit, Sicherung von Sprachverständnis etc. jederzeit Berücksichtigung finden und Synergieeffekte zwischen sprachlicher Förderung und zu vermittelnden schulischen Inhalten hergestellt werden. Für einen geringen Prozentsatz der Jugendlichen sollten auch in der Sekundarstufe bzw. beim Übergang in den Beruf spezifische Bildungsangebote vorgehalten werden. Diese ermöglichen es den Betroffenen einen allgemeinen Schulabschluss zu erzielen, der höherwertig sein kann als er ohne spezifische Unterstützung im allgemeinen Schulsystem wäre. Die Betroffenen selbst beurteilen die Beschulung an einem SBBZ positiv und fühlen sich in ihrem Teilhabeerleben am Ende der Schulzeit kaum noch beeinträchtigt. Sie können sehr genau erläutern, was ihnen im Verlaufe der Schulzeit hilfreich war und damit Hinweise für die Gestaltung von Bildungsprozessen geben. Deshalb sollten die Betroffenen selbst in weitere Forschung konsequent einbezogen werden.
Die hier vorliegende wissenschaftliche Arbeit setzt sich mit konzeptionellen Entwicklungen in der Blindenpädagogik auseinander – angefangen von der Weimarer Republik bis hin zur Nachkriegszeit. Anhand von Publikationen u.a. in Fachzeitschriften und Kongressberichten wird aufgezeigt, wie sich der Nationalsozialismus auf das pädagogische Denken und Wirken der Lehrkräfte auswirkte. Was geschah mit den didaktischen Konzepten der Weimarer Republik? Wurden diese nach 1933 fortgeführt, weiterentwickelt oder gab es einen Bruch?
Antworten darauf fanden sich in den schriftlichen Arbeiten der Blindenpädagogen Eduard Bechthold (1890-1962), Aloysius Kremer (1895-1955), Friedrich Liebig (1901-1982) und Joseph Mayntz (1885-n.n.), welche als Lehrer und/ oder Schulleiter an verschiedenen deutschen Blindenanstalten gewirkt haben.
Im Mittelpunkt der „Qualitativen Inhaltsanalyse“ nach Philipp Mayring stehen die folgenden sechs Bereiche:
Der blinde Mensch, Die Blindenpädagogik, Der Unterricht, Erziehungswerte und -ziele, Außerschulische Erziehungsfelder, Der Lehrer
Die vorliegende Arbeit widmet sich dem Begriff der ‚Berufung’. Dabei wird dieser, in der Alltagssprache vielfältig Verwendung findende Begriff, vorrangig im Kontext der Berufswahl thematisiert und verortet. So soll auf positive wie negative Einflüsse beziehungsweise Auswirkungen seitens der ‚Berufung’ auf die Berufswahl geschlossen werden. Hierzu wird zunächst ausgehend von seiner äußerst dynamischen Begriffsgeschichte der Begriff der ‚Berufung’ definiert, bevor dieser in einem zweiten Teil in einem Berufswahlmodell verortet wird. Anschließend werden die so gewonnenen Ergebnisse auf spezifische Fragestellungen fokussiert, die sich im Blick auf Jugendliche mit erschwerten Übergängen zeigen. Hierbei werden vorrangig folgende Fragestellungen thematisiert: Einerseits die Möglichkeit, wie unter den Bedingungen von ‚Benachteiligung’ eine Vorstellung einer individuell eigenen ‚Berufung’ entwickelt werden kann. Andererseits welche Chancen und Grenzen sich für die Berufswahl aus einer solchen ‚Berufung’ ergeben.
Die Arbeit schließt mit einer an die thematisch-theoretischen Ausführungen anschließenden qualitativen Studie, die mittels der Beschreibung zweier Einzelfälle das Potential des ‚Berufungskonzepts’ für die Berufswahl aufzeigt.
Nicht erst im Zuge des Aufbaus eines inklusiven Schul- und Gesellschaftssystems für Menschen mit und ohne Behinderung erscheinen der Autorin eine reflexive Auseinandersetzung mit dem Phänomen Behinderung insbesondere für Lehrkräfte und Schüler_innen wünschenswert. In der vorliegenden Arbeit wird Behinderung als Unterrichtsthema hierfür didaktisch aufbereitet und umgesetzt.
Behinderung wird dabei – im Sinne der „Disability Studies“ – grundsätzlich als ein kulturelles Phänomen verstanden. Die Kategorisierung von Menschen in behindert und nicht-behindert wirkt sich demnach sowohl auf das persönliche Leben jedes einzelnen Menschen (insbesondere mit Behinderung) als auch auf gesamtgesellschaftliche Entwicklungen deutlich aus. Gleichzeitig seien es die Werte, Ideale und Normen der Gesellschaft, in der wir leben, die unsere Einteilungen, unsere Meinungen, unsere Vorstellungsbilder von und unseren Umgang mit Menschen mit Behinderung auf persönlicher und alltäglicher und ebenso auf politischer und institutioneller Ebene prägen.
Die vorliegende Arbeit weist darauf hin, dass die kollektiven Bilder, Bewertungen und Stereotype über Leben mit abweichendem Körper zu großen Teilen bestimmt seien durch die Art und Weise, wie Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft dargestellt, das heißt repräsentiert werden. Diese Vorstellungsbilder wiederum führten zu bestimmten gesellschaftlichen sowie persönlichen Praktiken und Umgangsweisen und prägten dadurch das reale Leben auf subjektiver und sozialer Ebene von Menschen mit Behinderung. Eine Chance zu Emanzipation und gesellschaftlicher Akzeptanz von behinderten Menschen wird in der Erneuerung dieser Darstellungsweisen gesehen. Kunst – und eine künstlerische Art zu denken – werden nun als Möglichkeiten für diese notwendige Erneuerung vorgeschlagen. Hier wird ein erweiterter Kunstbegriff in der Tradition von Joseph Beuys verwendet, um Potentiale der Kunst auf politischer Ebene aufzuzeigen. Die künstlerische Bildung nach Carl-Peter Buschkühle erscheint als diejenige Didaktik, welche sich die Kunst im erweiterten Sinne als produktive Kraft für Bildungsprozesse zu Nutze macht.
Die Überlegungen zu Behinderung und Kunst münden in der kunstdidaktischen Aufbereitung des Themas Behinderung. Es wird hierfür ein künstlerisches Projekt zum Thema Behinderung mit dem Titel „ganz.schön.behindert.“ für Studierende der Pädagogischen Hochschule (PH) Heidelberg entworfen, geplant, durchgeführt und schließlich reflektiert und ausgewertet. Anhand des Projekttitels „ganz.schön.behindert.“ lässt sich das Ziel dieser Arbeit und des durchgeführten künstlerischen Projekts deutlich machen: Behinderung wird in den Kontext von Idealen menschlicher Vollkommenheit ( ganz) und unversehrter Schönheit ( ganz = schön) gestellt, um schließlich als negative Differenzkategorie überwunden zu werden, vor allem auf der individuellen Ebene im Denken und Handeln der Projektteilnehmer und Teilnehmerinnen.
An Schulen und in besonderer Weise an Sonderschulen bzw. in inklusiven Klassen werde eine solche Thematisierung sinnvoll und wichtig, so die Autorin der Arbeit. Wichtig auf individueller Ebene für die emanzipierte Arbeit an einem positiven Selbstbild auch für Schüler und Schülerinnen mit Behinderung, auf sozialer Ebene für die Möglichkeit der Anerkennung und Unterstützung menschlicher Vielfalt und auf politischer Ebene für die Umgestaltung ausgrenzender gesellschaftlicher Vorstellungen von Normalität, Schönheitsidealen und Menschen- und Behinderungsbildern.